Arzneimittel 2011: Was sind Ihre Rechte…
Durch die Änderungen in der Arzneimittelverordnung sind viele Patienten verunsichert und wissen nicht, was Sie beim Gang in die Apotheke kostenmäßig erwarten könnte. Wir erläutern Ihnen hier die wichtigsten Regelungen.
Zuzahlung: Wie viel ist erlaubt?
Zuzahlungen zu Medikamenten sind heutzutage die Regel. Befreit davon sind Kinder bis 18 Jahre oder Personen, die durch einen Nachweisbescheid der Krankenkasse ihre Zuzahlungsfreiheit in der Apotheke belegen können. Für Hilfsmittel, z.B. Inhalationsgeräte und Blutzuckerteststreifen, gelten andere Bestimmungen. Hier geben die Krankenkassen Auskunft. In allen anderen Fällen gilt: 10 Prozent des Arzneimittelpreises – mindestens 5 €, jedoch höchstens 10 € – sind vom Patienten pro Medikament dazu zu bezahlen. Pro Jahr dürfen diese Zuzahlungen aber nicht höher als zwei Prozent des Bruttoeinkommens sein (bei chronischen Erkrankungen ein Prozent). Es lohnt sich daher, Quittungen aufzuheben und am Jahresende bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen.
Bekomme ich weiterhin mein „altes” Medikament?
Obwohl der Gesetzgeber seit einigen Jahren von den Apotheken die Ausgabe eines bestimmten Medikaments (dessen Hersteller Vertragspartner der Krankenkasse des Patienten ist) verlangt, besteht seit Anfang dieses Jahres die Möglichkeit, dass der Patient in der Apotheke trotzdem sein Wunschmedikament (z.B. von dem gewohnten Hersteller) erhält, und zwar „gegen Kostenerstattung”. Der Patient zahlt hier zunächst den tatsächlichen vollen Preis des Wunschmedikaments selbst. Anschließend reicht er die von der Apotheke bedruckte Kopie des Rezepts sowie die Quittung über die tatsächlich geleisteten Ausgaben bei der Krankenkasse ein. Diese erstattet ihm im Nachhinein einen Teil der Kosten. Allerdings können die Abzüge für Verwaltungsgebühren erheblich sein. Daher sollte man sich im Vorfeld bei der Krankenkasse erkundigen.
Reimporte:
Ist die Qualität genauso gut?
Viele Menschen sind verunsichert, wenn sie Medikamentenpackungen gen mit fremdsprachigen Angaben erhalten, die nur durch einen deutschsprachigen Aufkleber überklebt wurden. Hintergrund ist eine einfache Kostenrechnung der Krankenkassen: Arzneimittel werden oft in Deutschland hergestellt, dann aber in andere EU-Länder exportiert und von dort wieder zurück nach Deutschland importiert. Da im Ausland meist andere Arzneimittelpreise gelten, sind diese für die Krankenkassen kostengünstiger. Manchmal kann bei Reimporten die Folienverpackung der Tabletten zerschnitten sein, da die Verpackungsgrößen im Ausland anders sind. Die Arzneimittel selbst bleiben in ihrer Qualität davon unberührt.
Quelle: Gesundheitsmagazin (Laurentius Apotheke, Nürnberg) Bildnachweis: alaasafei@stock.xchng



Gute Tag,
ich warte immer noch auf eine Anwort für meine Mail vom 21. August 2011.
Danke und viele Grüße
Petra Wagner
Hallo Frau Wagner-Oeder,
was war den Gegenstand Ihrer Mail?
Viele Grüße,
Netzwerk-Lunge.org